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Kosten

Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich Versicherten wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet, welche sämtliche Hebammenleistungen übernehmen. Es kommen keine Kosten auf Sie  zu. 

2

Privat Versicherte

Privat Versicherte erhalten nach Abschluss der Betreuung eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Hebammenleistungen vollständig. 

3

Selbstzahler

Sollten Sie keine Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse haben, werden Ihnen die Kosten nach Abschluss der Betreuung privat in Rechnung gestellt. 

Kontakt

Schwangeren- und Wochenbettbetreuungen biete ich in folgenden PLZ-Gebieten an:

80993, 80992 â€‹

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Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular: 

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

017634416488

© 2026 Lena Kirsch

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